FAQ rund ums Wohnen

Sie haben Fragen zum Wohnen am Kieler Ostufer oder zur Miete bei der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG? In unserem FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:

Wo befinden sich die Mietwohnungen der WbG?

Der Bestand der WbG Kiel-Ost befindet sich ausschließlich am Kieler Ostufer, im Raum Ellerbek/Wellingdorf. Einige wenige Wohnungen haben wir auch in Gaarden und in Dietrichsdorf.

Unsere aktuellen Wohnungsangebote finden Sie hier.

Führt die WbG eine Warteliste für Interessenten?

Anders als andere Genossenschaften es z.T. handhaben, führt die WbG keine Warteliste für Interessenten. Aus diesem Grund ist auch eine vorzeitige Reservierung von Wohnungen nicht möglich.

Wenn Sie bei unseren Wohnungsangeboten ein Objekt finden, an dem Sie interessiert sind, setzen Sie sich am besten direkt mit unserer Vermietungsabteilung in Verbindung.

Welche Unterlagen müssen für eine Wohnungsbewerbung eingereicht werden?

Für eine vollständige Wohnungsbewerbung müssen uns folgende Dokumente vorliegen:

  • das Formular der Selbstauskunft (Formular von uns - Sie können es hier herunterladen)
  • eine Vermieterbescheinigung (Formular ggf. von uns)
  • Ihre Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate
  • bei öffentlich gefördertem Wohnraum: ein aktueller Wohnberechtigungsschein
  • bei Leistungsbezug: eine Übernahmebestätigung für die Mietkosten vom zahlenden Amt (z.B. Jobcenter)

Wir vervollständigen Ihre Unterlagen, indem wir noch eine aktuelle Schufa-Bonitätsauskunft einholen.

Wichtig: Erst wenn Sie die betreffende Wohnung auch besichtigt haben, können wir Ihre Bewerbung bei der Vergabe der Wohnung berücksichtigen. Außerdem bitten wir zu beachten, dass sich nur für eine Wohnung zur Zeit beworben werden kann.

Wie erfahre ich, ob meine Bewerbung erfolgreich war?

Wie zeitnah Sie nach dem Eingang Ihrer kompletten Bewerbungsunterlagen von uns eine Rückmeldung erhalten, hängt davon ab, wann der Vorstand über die Vergabe der Wohnung entscheidet. Wir bemühen uns selbstverständlich darum, Ihnen baldmöglichst Bescheid zu geben. Dies kann telefonisch oder auch schriftlich erfolgen.

Welche Möglichkeiten zur Zahlung der Miete werden angeboten?

Die Miete (die bei Genossenschaften auch als Nutzungsgebühr bezeichnet wird) ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu entrichten.

Sie kann von Ihnen per Banküberweisung oder auch während der Öffnungszeiten direkt in unserer Verwaltung bar eingezahlt werden.

Aufgrund des minimierten Aufwandes für Sie und auch für uns, bevorzugen wir es, wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, und wir die Nutzungsgebühr von Ihrem Konto abbuchen können. Das entsprechende Formular zur Teilnahme am Lastschriftverfahren können Sie hier herunterladen und ausgefüllt und unterschrieben bei uns einreichen.

An wen kann ich mich bei technischen Problemen in meiner Wohnung wenden?

Unser Wohnungsbestand ist auf drei Hausmeister aufgeteilt, die unter der Telefonnummer 0431 / 72 40 164 zu erreichen sind. Von Montag - Freitag, jeweils von 8.00 - 9.00 Uhr ist dieses Telefon besetzt. Außerhalb dieser Zeiten läuft der Anrufbeantworter, der mehrmals täglich abgehört wird. Also können Sie hier gerne Ihr Anliegen mit Ihrer Rückrufnummer hinterlassen.

Sie können aber auch direkt über unser Kontaktformular auf dieser Homepage eine Nachricht an uns schicken, die dann an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet wird.

Für Notfälle, die zum Beispiel am Wochenende passieren und nicht warten können, finden Sie die entsprechenden Notfallnummern unserer Partnerfirmen in Ihrem Treppenhaus am schwarzen Brett.

Was unternehme ich, wenn ich einen Schlüssel verloren habe?

Wenn Ihnen ein Schlüssel abhanden kommt oder kaputt geht, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Hausmeister unter 0431 / 72 40 164. Er wird Ihnen dann die weitere Vorgehensweise erklären.

Was muss ich tun wenn sich meine persönlichen Daten ändern?

Änderung der Bankverbindung: Änderungen der Kontodaten teilen Sie uns bitte zeitnah schriftlich mit. Gerade wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, ist es wichtig, dass uns rechtzeitig bevor die nächste Mietzahlung fällig wird, die neue Bankverbindung vorliegt. Hierfür steht Ihnen unser Formular entsprechend zum Download zur Verfügung.

Änderung des Namens: Sollte sich Ihr Name ändern, bitten wir um Einreichung einer Kopie des entsprechenden Nachweises (z.B. Eheurkunde), damit wir die Änderung bei uns berücksichtigen können.

Änderung der Personenzahl: Ein- sowie Auszüge von Personen während der Mietzeit sind auch der Genossenschaft mitzuteilen. Ebenfalls bitten wir Sie, uns mitzuteilen, wenn es zu Familienzuwachs gekommen ist.

Benötige ich eine Genehmigung zur Untervermietung meiner Wohnung?

Eine vollständige Untervermietung der gesamten Wohnung an Dritte ist nicht gestattet. Lediglich eine Teilüberlassung der Wohnung (z.B. die Untervermietung eines Zimmers) kann durch eine Genehmigung unsererseits unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden.

Wenn Sie eine Untervermietung beachsichtigen, setzten Sie sich bitte rechtzeitig mit unserer Vermietungsabteilung in Verbindung, um die Vorgehensweise zu besprechen.

Ist die Haltung von Haustieren gestattet?

In unseren Mietwohnungen sind Kleintiere – wie zum Beispiel Hamster, Kaninchen und Wellensittiche – erlaubt. Katzen und Hunde müssen von uns genehmigt werden. Das Halten von Kampfhunderassen sowie potentiell gefährliche Tiere (Giftschlangen, Spinnen usw.) ist nicht erlaubt.

Bitte wenden Sie sich für die Genehmigung von Katzen und Hunden an den zuständigen Sachbearbeiter unserer Vermietungsabteilung.

Bin ich als Mieter für die Treppenhausreinigung zuständig?

Die Zuständigkeit ist objektabhängig. Bei manchen unserer Häuser wurde die Hausreinigung an eine Firma übertragen. Die Kosten hierfür werden dann über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter des Hauses verteilt. Ist dies in Ihrem Haus nicht der Fall, wird die Reinigung in wechselnder Reihenfolge durch alle Mieter vorgenommen. Die Einzelheiten sind in der Hausordnung festgelegt und werden unter den Mietern individuell geklärt (z.B. der Reinigungsrhythmus).

Ähnlich kann es sich auch bei anderen Arbeiten gestalten, wie z.B. der Schnee- und Eisbeseitigung. Wenn Sie hier bezüglich der Zuständigkeiten unsicher sind, steht Ihnen die Abteilung der Betriebskostenabrechnung oder auch die Vermietungsabteilung gerne zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie hier.

Darf ich selbständig Umbauten an meiner Wohnung vornehmen?

Nein, bitten tun Sie das nicht.

Bevor Sie Umbauten ins Auge fassen, die Sie gerne an Ihrer Wohnung vornehmen würden, halten Sie bitte immer Rücksprache mit unserer Abteilung der Technischen Instandhaltung oder Ihrem zuständigen Hausmeister, da es hier immer einer Genehmigung unsererseits bedarf. Beispiele für Umbauten, die für Mieter in Frage kommen können, sind das Verlegen neuer Fußböden oder auch das Anbringen einer Markise.

Die entsprechenden Ansprechpartner für die Abstimmung und Genehmigung aller Umbauten finden Sie hier.

Ich möchte meine Wohnung kündigen. Was muss ich beachten?

Ihre Wohnungskündigung muss uns in Schriftform und im Original vorliegen. Es reicht nicht aus, am Telefon, per Fax oder per E-Mail zu kündigen. Aus dem Kündigungsschreiben muss hervorgehen, um welche Wohnung es sich handelt und das Schreiben muss von allen im Vertrag aufgeführten Mietern persönlich unterschrieben sein. Andernfalls ist die Kündigung unwirksam.

Hier finden Sie unser Kündigungsformular zum Download, das Sie für Ihre Wohnungskündigung gerne verwenden können.


Die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung muss dabei spätestens am 3. Werktag eines Monats bei uns eingegangen sein, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird.
Beispiel: Sie möchten zum 31.05. kündigen? Dann muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im März bei uns vorliegen. Wichtig: Hier zählt der Samstag als Werktag!

Gibt es Gästewohnungen bei der WbG?

Ja, die WbG Kiel-Ost hat zwei Gästewohnungen in ihrem Bestand. Die Wohnungen können von unseren Mitgliedern oder von Mitgliedern unserer befreundeten Genossenschaften gebucht werden. Ob Sie dazugehören, erfahren Sie am besten bei einem persönlichen Gespräch.

Alle Informationen, Preise und Ihren Ansprechpartner für die Gästewohnungen finden Sie auf der Seite Gästewohnungen.

Ich interessiere mich für eine Wohnung im Betreuten Wohnen - was muss ich tun?

Für die Anmietung einer Wohnung im Betreuten Wohnen, d.h. im AWO Servicehaus in der Peter-Hansen-Straße 124-130, wird in unserem Hause eine Warteliste geführt. Wird die Aufnahme in die Warteliste gewünscht, ist eine Selbstauskunft zur Wohnungsbewerbung auszufüllen und einzureichen.
Für die öffentlich geförderten Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich; es gibt aber frei finanzierte Wohnungen, die ohne Wohnberechtigungsschein angemietet werden können.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Betreutes Wohnen.

Wie kann ich eine Garage oder einen Stellplatz anmieten?

Für die Anmietung des Großteils unserer Garagen bzw. Stellplätze unseres Bestandes führen wir eine Warteliste. Wird die Aufnahme in die Warteliste gewünscht, ist ein entsprechendes Bewerbungsformular auszufüllen und einzureichen.
Hier steht Ihnen Frau Grimstad unter 0431 - 72 400 gerne unterstützend zur Seite.
Falls wir ein Objekt einmal frei verfügbar vermieten, finden Sie es auf der Seite Stellplätze und Garagen.

Noch Fragen offen?

Wenn Sie weitere Fragen zum Wohnen am Kieler Ostufer oder zur Miete bei der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG haben, sprechen Sie uns gerne an.