FAQ zum Thema Mitgliedschaft
Sie haben Fragen zum Bereich der Mitgliedschaft bei der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG? In unserem FAQ finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen:
Muss ich bereits Mitglied sein um eine Genossenschaftswohnung bei der WbG Kiel-Ost anmieten zu können?
Nein, das müssen Sie nicht. Aktuell handhabt es die WbG Kiel-Ost auch so, dass freiwillige Mitgliedschaften vorab gar nicht möglich sind. Wenn Sie bei uns eine Wohnung entdecken, für die Sie sich interessieren, nehmen Sie Kontakt mit unserer Vermietungsabteilung auf, die Ihnen bei Ihrer Wohnungsbewerbung zur Seite steht. Kommt es zum Abschluss eines Nutzungsvertrages, werden Sie im Zuge der Anmietung der Wohnung auch Mitglied. Wir arbeiten somit nicht – wie es andere Genossenschaften tun – mit Wartelisten bei der Vergabe unserer Wohnungen.
Unser aktuelles Angebot an Wohnungen finden Sie hier.
Die Kontaktdaten von unseren Mitarbeitern in der Vermietung finden Sie hier.
Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil und wie viele müssen erworben werden?
Ein Genossenschaftsanteil bei der WbG Kiel-Ost beträgt 160,00 €. Die Anzahl der zu erwerbenden Anteile richtet sich vor allem nach der Größe der Wohnung, die Sie anmieten. Gemäß der Richtlinie zu § 17 Absatz 2 unserer Satzung ist die Anzahl der Pflichtanteile wie folgt festgelegt:
- ≤ 39,99 m² = 3 Genossenschaftsanteile
- 40 – 54,99 m² = 5 Genossenschaftsanteile
- 55 – 69,99 m² = 7 Genossenschaftsanteile
- ≥ 70 m² = 10 Genossenschaftsanteile
Darüber hinaus kann sich die Anzahl aber z.B. nach der Ausstattung der Wohnung richten. Der Vorstand kann ebenfalls abweichende Individualregeln vereinbaren.
Werden die Genossenschaftsanteile verzinst?
Ja, die Genossenschaftsanteile werden verzinst. Die Zinsen bezeichnen wir als Dividende. Sie wird jährlich im Juni für das vorangegangene Kalenderjahr ausgeschüttet, nachdem die Vertreterversammlung den Jahresabschluss des Vorjahres mit der Gewinnverwendung genehmigt hat. Die Dividende für das Jahr 2016 betrug 2% der gezeichneten Anteile (= Geschäftsguthaben).
Wie erhalte ich meine Genossenschaftsanteile zurück?
Wenn das Bestehen der Mitgliedschaft nicht an die Anmietung einer unserer Genossenschaftswohnungen gebunden ist, sondern noch davon separat besteht, kann sie jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Originalunterschrift des Mitglieds erfolgen.
Wenn Sie Mitglied und gleichzeitig Mieter sind, ist die Mitgliedschaft Voraussetzung für die Anmietung der Wohnung. Sie kann also frühestens gekündigt werden, wenn auch die Wohnung gekündigt wird. Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft nicht automatisch erfolgt, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen. Diese muss, falls gewünscht, unter Wahrung der vg. Formalitäten separat erfolgen.
Nach erfolgter Kündigung der Mitgliedschaft: Wann wird die Kündigung wirksam und wann erhalte ich die Genossenschaftsanteile zurück?
Für das Wirksamwerden der Kündigung und auch die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile sind in unserer Satzung genaue Fristen festgelegt (vgl. §§ 12 und 18).
Die Kündigung der Mitgliedschaft findet nur zum Schluss eines Kalenderjahres statt und muss mindestens sechs Monate vorher erfolgen. Hier ist der Stichtag somit der 30.06. eines Jahres. Wird bis zu diesem Tag gekündigt, wird die Kündigung zum 31.12. desselben Jahres wirksam. Wird danach gekündigt, endet die Mitgliedschaft erst zum 31.12. des darauffolgenden Jahres.
Die Rückzahlung der Genossenschaftsanteile (sog. „Auseinandersetzung“) muss dann innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen, frühestens jedoch nach Feststellung der Bilanz. Diese erfolgt auf der Vertreterversammlung, die jährlich Mitte Juni stattfindet. Somit erfolgt die Auszahlung der Genossenschaftsanteile genau wie die der Dividende Ende Juni des Folgejahres.
Kann ich freiwillig Mitglied werden ohne eine Wohnung anzumieten?
Aktuell sind freiwillige Mitgliedschaften, ohne dass eine unserer Wohnungen angemietet wird, nicht möglich. Die Möglichkeit, bei uns etwas Geld anzulegen, können wir Ihnen somit leider nicht anbieten.
Welche Vorteile bietet mir die Mitgliedschaft bei der WbG?
Durch den Erwerb von Anteilen wird ein Mitglied "Miteigentümer" bei der Genossenschaft. Genossenschaftswohnungen sind keine Spekulationsobjekte, sondern man wohnt bei uns sicher und preiswert. Durch die Mitgliedschaft erwirbt man ein lebenslanges Dauernutzungsrecht der Wohnung. Dazu erhält man außerdem jährlich eine Dividende auf die gezeichneten Anteile. Da alle Mitglieder die Vertreter wählen, hat jeder auch Mitbestimmungsrecht an den Vorhaben der Genossenschaft.
Noch Fragen offen?
Wenn Sie weitere Fragen zur Mitgliedschaft bei der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG haben, sprechen Sie uns gerne an.
Zusätzliche Informationen erhalten Sie auch auf der Seite Mitglied werden.