Die Organe der Wohnungsbau-Genossenschaft Kiel-Ost eG
Wohnungsbaugenossenschaften heben sich in ihrer Unternehmensphilosophie von den anderen Organisationsformen der gewerblichen Wohnungswirtschaft ab. Ihre Aufbauorganisation und Unternehmensführung ist auf die Selbstverwaltung durch die Mitglieder ausgerichtet.
Die Genossenschaften organisieren das Wohnen und Zusammenleben nach demokratischen Grundsätzen. Unabhängig von der Höhe der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied eine Stimme, um seine Nutzungs- und Mitwirkungsrechte wahrzunehmen. Dieses Prinzip gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. Jedem Mitglied steht ein aktives (als Vertreter) oder passives (als Wähler) Wahlrecht zu.
Die Organe der Genossenschaft sind die Vertreterversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand.
- Vertreterversammlung: Sie besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertretern. Sie wählt den Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das vorangegangene Geschäftsjahr.
- Aufsichtsrat: Er besteht aus mindestens 3 Mitgliedern der Genossenschaft und wird für die Dauer von drei Jahren gewählt. Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und fördert und überwacht ihn in seiner Geschäftsführung.
- Vorstand: Er besteht aus mindestens 2 Mitgliedern der Genossenschaft und wird für die Dauer von höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand leitet die Genossenschaft unter eigener Verantwortung und beschäftigt Mitarbeiter, die dann wiederum für die Betreuung der Mitglieder zuständig sind.
Das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente in der Aufbauorganisation unserer Genossenschaft ist im nachfolgenden Schema dargestellt.